Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungshinweise
Wir erklären transparent die rechtlichen Grundlagen unserer Hundebetreuung sowie wichtige Hinweise, die Ihnen Sicherheit und Vertrauen bei der Nutzung unserer Dienstleistungen geben.
AGB & Haftung
Hier finden Sie wichtige Informationen zu unseren Geschäftsbedingungen und rechtlichen Hinweisen für unsere Hundepension.
Welche Leistungen bieten Sie in der Hundebetreuung an?
Wir kümmern uns liebevoll um Ihren Hund, inklusive Tagesbetreuung, Übernachtung und individuellem Auslauf.
Wie erfolgt die Buchung einer Betreuung?
Bitte kontaktieren Sie uns per WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für Ihren Vierbeiner zu vereinbaren.
Welche Haftungsregelungen gelten bei Schäden?
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine vollständige Haftung können wir nicht übernehmen.
Wie gehen Sie mit Krankheit des Hundes um?
Im Krankheitsfall informieren wir Sie umgehend und organisieren gegebenenfalls einen Tierarztbesuch.
Vertragsabschluss
Hier erklären wir, wie ein Vertrag bei uns zustande kommt.
Haftungsausschluss
Wichtige Informationen zu unserer Haftung bei der Betreuung.
Datenschutz
Ihre Daten werden bei uns sicher und vertraulich behandelt.

Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Individuelle Hundebetreuung, Lotzestraße 12, 12205 Berlin, E-Mail: info@individuelle-hundebetreuung.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Unsere Hundepension bietet eine hochwertige und individuelle Betreuung für Hunde in einer familiären Atmosphäre. Die Unterbringung erfolgt in einem liebevoll eingerichteten Haus mit großem, sicher eingezäuntem Garten. Die Hunde haben während ihres Aufenthalts die Möglichkeit, sich frei im Haus und Garten zu bewegen, zu spielen und zu entspannen.
Wir nehmen bewusst nur eine kleine Anzahl von Hunden gleichzeitig auf, um jedem Tier persönliche Zuwendung und eine ruhige, harmonische Umgebung zu gewährleisten. Auf Wunsch der Hundehalter unternehmen wir tägliche Ausflüge in den nahegelegenen Grunewald, um den natürlichen Bewegungsdrang und das Wohlbefinden der Hunde zu fördern.
- Unsere Leistungen umfassen:
- Tagesbetreuung von Hunden
- Urlaubs- und Langzeitbetreuung
- Einzelübernachtungen
- Individuelle Beschäftigung und Betreuung entsprechend den Bedürfnissen des Hundes
- Nutzung des hauseigenen Gartens
- Auf Wunsch: tägliche Ausflüge in den Grunewald
Die Verpflegung der Hunde erfolgt nach Absprache. Besondere Fütterungswünsche, medizinische Versorgung oder die Gabe von Medikamenten werden nach vorheriger Vereinbarung berücksichtigt.
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und persönlichem Kennenlernen. Für die Aufnahme ist ein gültiger Impfschutz sowie ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Hundes erforderlich.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
Haftungsausschluss
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB.
Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Frau Bogdann keine Haftung.
Richtet der Hund Schäden an Gegenständen oder Personen an, so haftet hierfür der Hundehalter.
Frau Bogdann versichert, die Hunde art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Sie versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet Frau Bogdann nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung ihrerseits verursacht. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat, allgemein verträglich und dem Alter entsprechend geimpft ist. Sollte der Hund trotzdem einen anderen in der Betreuung bei Frau Bogdann befindlichen Hund verletzten, haftet der Hundebesitzer. Das gilt ebenso, wenn der Hund unverträgliche Dinge (z.B. Plastik) fressen sollte. Wenn Frau Bogdann während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet, wird der Hundebesitzer umgehend informiert und willigt auch bei Nichterreichung schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundebesitzer. Im Notfall wird sofort ein Tierarzt bzw. eine Klinik aufgesucht.
